Anglerverein "Kirrblick" Zingst e.V. - Beitrags- und Gebührenordnung


Formular zur Einzugsermächtigung

Zur Vereinfachung der Zahlung aller Beiträge und Gebühren bittet der Vorstand die Mitglieder um Erteilung einer Einzugsermächtigung. Hierzu dient das folgende Formular, das die Mitglieder bitte dem Vorstand übermitteln.

1. Mitgliedsbeiträge

1.1 Mitgliedsbeitrag ordentliche aktive und passive Mitglieder ab 18 Jahre 30,00 Euro
1.2 Mitgliedsbeitrag Jugendliche außerordentliche Mitglieder 16 bis 18 Jahre 0,00 Euro
1.3 Mitgliedsbeiträge Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre 0,00 Euro

2. Aufnahmegebühren

2.1 Ordentliche aktive und passive Mitglieder ab 18 Jahre 100,00 Euro
2.2 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 0,00 Euro
2.3 Aufnahmegebühr Bootslieger zuzüglich Aufnahmegebühr ordentliches Mitglied und bei Statuswechsel zum erstmaligen Bootslieger.
Jugendliche Mitglieder, die 5 Jahre Mitglied des Vereins sind und das 18. Lebensjahr erreicht haben, können die Aufnahmegebühr für Bootslieger durch Ableisten von 70 Arbeitsstunden im Verein innerhalb von 2 Jahren erarbeiten.
1.400,00 Euro
2.4 Mitgliedsheft 3,00 Euro

3. Liegeplatzgebühren

3.1 Vereinsmitglieder mit Bootsliegervertrag pro Jahr
je angefangener Meter (Lüa, Mindestberechnungslänge 6m)
- bei Bootswechsel erfolgt Anpassung erst im Folgejahr
- Kosten für stromverbrauchende Zusatzgeräte werden gesondert erhoben

10,00 Euro
3.2 Vereinsmitglieder, die mit Bootsliegervertrag einen überdachten LP nutzen, zahlen für die Strominfrastruktur am Platz 10,00 Euro
3.3 Gastlieger pro Meter Bootslänge und Tag 1,50 Euro
3.4 Gastlieger Strom pro Tag 1,00 Euro
3.5 Gastlieger pro 100 l Wasser 1,00 Euro
3.5 Mehrrumpfboote zahlen die 1,5fache Liegeplatzgebühr

4. Nutzungsgebühr Slippanlage

4.1 Vereinsmitglieder 0,00 Euro
4.2 Nichtvereinsmitglieder pro Nutzung 5,00 Euro

5. Abstellen von Trailern und Booten

5.1 Vereinsmitglieder Abstellung von Trailern im Hafengelände ab 16.05. bis 14.10. pro Trailer. 50,00 Euro
5.2 Vereinsmitglieder Abstellung von Booten mit oder ohne Trailer im Hafengelände Winterlager ab 15.10. bis 15.05. pro Boot zahlen eine Abstellgebühr entsprechend der Sommerliegeplatzgebühr.
5.3 Gäste pro Trailer und Tag 5,00 Euro

6. Sonstige Gebühren

6.1 Schlüsselgebühr Vereinsmitglieder 1. Schlüssel Vereinsgelände 30,00 Euro
6.2 Schlüsselgebühr Vereinsmitglieder 2. Schlüssel Vereinsgelände zusätzlich 30,00 Euro
6.3 Schlüsselgebühr Vereinsmitglieder bei Verlust eines Schlüssels 30,00 Euro
6.4 Gastlieger Pfand für Schlüssel Vereinsgelände mit Verrechnung bei Verlust 50,00 Euro
6.5 Alle Vereinsmitglieder ab 18 Jahre zahlen die Beitragsmarke LAV MV e.V. entsprechend aktueller Satzung des LAV MV.e.V.

7. Pflichtstunden

7.1 Vereinsmitglieder haben jährlich bis zum 31.10. des Jahres 5 Pflichtstunden an den vom Vorstand festgelegten und durch Aushang im Vereinsheim bekannt gemachten gemeinschaftlichen Arbeitseinsätzen an den vom Verein genutzten Anlagen und Gewässern zu leisten. Im Verhinderungsfall ist die Ableistung der Pflichtstunden mit dem Technikwart oder Hafenmeister vor dem letzten Arbeitseinsatz des Jahres abzustimmen. Pflichtstunden werden auf Anweisung des für den Einsatz verantwortlichen Vorstandsmitgliedes durchgeführt und durch den Verantwortlichen bestätigt.
7.2 Nicht geleistete Pflichtstunden werden mit einem Stundensatz von
berechnet. Der Betrag für nicht geleistete Pflichtstunden ist bis zum 31.12. des laufenden Jahres beim Kassenwart einzuzahlen oder auf das Vereinskonto zu überweisen.
50,00 Euro
7.3 Bei Verletzung der Pflicht zur Sauberhaltung und Eisfreihaltung des vertraglichen Liegeplatzes werden dem verantwortlichen Bootslieger die Kosten für den Stundenaufwand zur Abwendung bzw. Beseitigung eines Schadens mit einem Stundensatz von
in Rechnung gestellt.
35,00 Euro

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Jahresbeiträge und Gebühren sind bis zum 01.03. des Jahres fällig.
8.2 Beiträge und Gebühren von Mitgliedern, die innerhalb des Jahres fällig werden, sind innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme oder Nutzung fällig.
8.3 Beiträge und Gebühren sind bringepflichtig.
8.4 Gastliegergebühren sind sofort fällig.
8.5 Bei Nichtzahlung der Gebühren für Bootslieger innerhalb der vorgesehen Fristen kann der Bootsliegervertrag fristlos durch den Vorstand gekündigt werden.
8.6 Eine Beendigung der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung der noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein.

9. Inkraftreten der Beitrags- und Gebührenordnung

Durch die vorstehende in der Mitgliederversammlung am 22.01.2017 beschlossene Beitrags- und Gebührenordnung erlischt die auf der Mitgliederversammlung am 24.01.2016 beschlossene Beitrags- und Gebührenordnung.

Zingst, den 24.02.2024
Frank Buse
1. Vorsitzender

10. Hinweis auf die Gebühren des Landesanglerverbandes

Beitrags- und Entgeltordnung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.